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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.02.2007 - 8 U 59/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12495
OLG Hamm, 26.02.2007 - 8 U 59/05 (https://dejure.org/2007,12495)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.2007 - 8 U 59/05 (https://dejure.org/2007,12495)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - 8 U 59/05 (https://dejure.org/2007,12495)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Rückzahlung einer Kommanditeinlage im Wege des Schadensersatzes ; Schuldhafte Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten durch einen Gründungskommanditisten; Fehlerhaftigkeit der Prospektunterlagen einer Kommanditgesellschaft; Zustandekommen ...

  • Judicialis

    HGB § 171 Abs. 1 1. Halbsatz; ; HGB § 172 Abs. 4; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 4; ; BGB § 195 a.F.; ; BGB § 195 n.F.; ; AGBG § 2 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung als Gründungskommanditist bei unzureichend aufgeklärten neu eintretenden Gesellschaftern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2007 - 8 U 59/05
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs obliegt den Gründungskommanditisten von Publikums-KGs bzw. Gründungsgesellschaftern einer Publikums-GbR als Vertragspartnern der neu eintretenden Gesellschafter die Verpflichtung zur sachlich richtigen und vollständigen Aufklärung über das mit dem Beitritt verbundene Risiko (z.B. BGH NZG 2003, 920 = DStR 2003, 1760).

    Eine derartige Beschränkung ist auch der von dem Beklagten zu 1) zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH DStR 2003, 1494 und DStR 2003, 1760) nicht zu entnehmen.

  • BGH, 11.09.2003 - III ZR 381/02

    Auskunftspflichten des Anlagevermittlers

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2007 - 8 U 59/05
    Im Rahmen einer Anlagevermittlung kommt zwischen den Beteiligten ein Auskunftsvertrag dann zumindest stillschweigend zustande, wenn der Anleger die besonderen Kenntnisse des Vermittlers in Anspruch nehmen will (BGH NJW-RR 2005, 1120, 1121; BGH NJW-RR 2003, 1690).
  • BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03

    Formularmäßige Begrenzung der Haftung der bei dem Vertrieb von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2007 - 8 U 59/05
    Abgesehen davon ist die Regelung nicht Inhalt einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien geworden, was Voraussetzung wäre, wenn die Verkürzung der Verjährung, die auch zum Schutz Dritter möglich wäre, wirksam vereinbart werden sollte (BGH ZIP 2004, 414).
  • BGH, 12.05.2005 - III ZR 413/04

    Zustandekommen eines Auskunftsvertrages mit einem Anlageberater

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2007 - 8 U 59/05
    Im Rahmen einer Anlagevermittlung kommt zwischen den Beteiligten ein Auskunftsvertrag dann zumindest stillschweigend zustande, wenn der Anleger die besonderen Kenntnisse des Vermittlers in Anspruch nehmen will (BGH NJW-RR 2005, 1120, 1121; BGH NJW-RR 2003, 1690).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2007 - 8 U 59/05
    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 1980 (BGHZ 79, 337) erkannt, dass dann, wenn die Aufklärung mittels eines Prospekts erfolgt, die Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Angaben nicht nur die Personen trifft, die zu der für die Herausgabe des Prospekts verantwortlichen eigentlichen Leitungsgruppe gehören, sondern auch diejenigen, die Gründer der Gesellschaft sind, die das Management bilden oder beherrschen oder die hinter der Anlagegesellschaft stehen und besonderen Einfluss in der Gesellschaft ausüben und Mitverantwortung tragen.
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2007 - 8 U 59/05
    Zwar trifft es zu, dass der Aufklärungspflichtige erwarten darf, dass jeder Adressat sorgfältig und eingehend die Unterlagen liest (BGH WM 1992, 901, 904).
  • BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2007 - 8 U 59/05
    Eine derartige Beschränkung ist auch der von dem Beklagten zu 1) zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH DStR 2003, 1494 und DStR 2003, 1760) nicht zu entnehmen.
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   OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - I-8 U 59/05   

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https://dejure.org/2006,74585
OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - I-8 U 59/05 (https://dejure.org/2006,74585)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.07.2006 - I-8 U 59/05 (https://dejure.org/2006,74585)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - I-8 U 59/05 (https://dejure.org/2006,74585)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - 8 U 59/05
    Dazu muss der Patient nicht nur die wesentlichen Umstände des Behandlungsverlaufs kennen, sondern auch Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, aus denen sich für ihn als medizinischen Laien ergibt, dass der behandelnde Arzt von dem üblichen medizinischen Vorgehen abgewichen ist oder Maßnahmen nicht getroffen hat, die nach dem ärztlichen Standard zur Vermeidung oder Beherrschung von Komplikationen erforderlich waren (vgl. BGH, NJW 2001, 885 f.).
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